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Die Arbeitsschritte im Planungs- und Bauwesen müssen koordiniert werden.

Nur wenn alle Einzelprojekte abgestimmt und termingerecht erledigt werden, können die vorgegebenen Kosten gehalten werden.

Der ÖbVI verfügt über das notwendige know how zum Baugeschehen sowie über die organisatorischen und technischen Hilfsmittel zur Betreuung größerer Vorhaben.

GFZ

Die Geschoßflächenzahl ist als Maßzahl der Planung von elementarer Bedeutung. Die zulässige GFZ entscheidet letztendlich darüber, wie groß ein Haus gebaut bzw. errichtet werden darf.

Es gilt, die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen genau zu kennen, um Wunschvorstellungen von Architekt und Bauherrn erfüllen zu können. Mitunter reicht schon eine geringe Veränderung bezüglich einer Terrasse oder eines Erkers aus, um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können.

Kompetente Beratung ist da von elementarer Bedeutung.

Bestandspläne

Eine exakte Planung kann durch nichts ersetzt werden. Wir fertigen für Sie für die unterschiedlichsten Planungszwecke Bestandspläne an, beispielsweise Grünflächenpläne, Pläne mit Leitungsübersichten, Pläne für Nutzungsrechte und Baulasteneintragungen etc.

Beratung

Eine ausführliche Beratung sichert die Effizienz uns spart Kosten. Wir nehmen uns für Sie Zeit und stehen Ihnen jederzeit mit unserem Wissen zur Verfügung. Unsere Beratung gilt dem Eigentümer, dem Investor, dem Bauherrn etc.

Verschiedene Verordnungen und Gesetze in Berlin

Als amtliche Vermessungsstelle des Landes Berlin stehen wir Ihnen mit allen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien beratend zur Seite. Auch wenn die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben Sie scheinbar in der Realisierung Ihrer Wünsche einengen, so gibt es doch meist viele legale Möglichkeiten und Wege, trotzdem eine zielkonforme Realisierung zu ermöglichen.

Der ÖbVI berät Sie

  • zur Teilung von Grundstücken, Beschaffung von Bodenverkehrsbescheiden
  • in baurechtlichen Fragen
  • zur Bauvoranfrage
  • zu Grundstücksexpertisen
  • mit Voruntersuchungen für städtebauliche Verfahren
  • zur Bodenordnung und Baulandumlegung
  • beim Aufbau von Grundbesitzdatenbanken und Gebäudedatenbanken
  • bei der Beschaffung von Grundstücksunterlagen aus amtlichen Registern und Archiven