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Soll ein bestimmter Teil eines bestehenden Grundstückes verkauft werden, ist eine Grundstücksteilung notwendig.

In einigen Gebieten bedingt diese Teilung der Genehmigung (§ 19 Baugesetzbuch) durch das zuständige Stadtplanungsamt.

Generell muss sichergestellt sein, dass die künftige Grenze dem Bau- und Planungsrecht nicht entgegensteht.

Sollte eine Grundstücksteilung im Zusammenhang mit einer späteren Bebauung stehen, so bietet sich bereits jetzt die Erstellung eines amtlichen Lageplanes an:

  • Hier wird die geplante Teilungslinie (Teilungsentwurf) eingetragen. Sie dient dem Käufer und Verkäufer als Übersicht und Planungsgrundlage für ein Bauvorhaben.
  • Die Teilungsvermessung wird entsprechend des Auftrages (oder der Teilungsgenehmigung) vom ÖbVI durchgeführt.
  • Die bestehenden Grenzen werden wieder hergestellt und die neuen Grenzen gebildet.
  • Nach Abmarkung (setzen von Grenzmarken, z. B. Grenzsteine) der bestehenden und neuen Grenzen werden Sie zu einem Grenztermin eingeladen, bei dem Sie sich vor Ort die Lage der alten und neuen Grenzen anzeigen lassen können.
  • Das Messungsergebnis wird beim Vermessungsamt eingereicht, wo es in die amtlichen Nachweise übernommen wird.
  • Von dort erhalten Eigentümer, Finanz- und Grundbuchamt über die neu entstandenen und alten aufgehobenen Flurstücke Nachricht.
  • Der Notar nimmt die Auflassungserklärung entgegen und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit die Eigentümer im Grundbuch entsprechend des Notarvertrages eingetragen werden.