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Als ÖbVI sind wir an die Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 9. Dezember 1977 in der vom 20.02.2007 an geltenden Fassung gebunden, bzw. bei nicht öffentlich-rechtlichen Leistungen an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Wir liefern Ihnen gerne eine genaue Kostenschätzung für Ihr Bauvorhaben.

Damit steht Ihnen schon frühzeitig eine detaillierte Kostentransparenz zur Verfügung und Ihnen bleibt das spätere böse Erwachen erspart.