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Bodenordnung

Mit unserer Erfahrung in Flurbereinigungsangelegenheiten als “Geeignete Stelle im Lande Brandenburg gemäß § 53 Abs. 4 (LwAnpG)” haben wir mittlerweile Verfahren und Methoden entwickelt, um eine Flurbereinigung so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten. Dabei lag uns nicht nur die rechtlich einwandfreie Durchführung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) am Herzen, sondern auch das harmonische Einbinden aller Beteiligten, um späteren Problemen schon frühzeitig entgegenzuwirken.
Ein weiteres Bestreben war immer, neu verfügbare Technik mit in den Verfahrensfluß einzubinden.
Zur besseren Transparenz wurde durch unser Büro ein Verfahrensatlas entwickelt, der die einzelnen Teilschritte des Flurbereinigungsverfahren übersichtlich darstellen und so allen Beteiligten näher bringen konnte. Dieser stellt folgende Teile besonders deutlich dar:

Flurkarten