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Ein Grundstück stellt auch immer einen nicht unerheblichen finanziellen Wert dar.

Dieser lässt sich jedoch nicht immer so einfach auf den ersten Blick bemessen. Der ÖbVI, der ja nicht nur Zugriff auf alle relevanten Grundstücksdaten hat, sondern dessen tägliches Geschäft ja auch die Be- und Vermessung von Grundstücken ist, ist auch als Gutachter mehr als qualifiziert, Grundstückswertermittlungen durchzuführen.

Folgende Fälle sind Beispiele für Wertermittlungen, die wir für Sie durchführen können:

  • Verkehrswertgutachten, gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Wertermittlung von Rechten an Grundstücken
  • Wertermittlung von Grundstücksbelastungen
  • Wertermittlung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Gerichtsgutachten
  • Ermittlung von Anfangs- und Endwerten in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen
  • Ermittlung von Ausgleichsbeträgen
  • Grundstücksmarktanalysen