030 / 802 41 51 info@vermessung-wgt.de

Bauzeichnungen anzufertigen, lohnt sich im Regelfall erst dann, wenn die Eigenschaften des Grundstücks nach Lage, Maßen, Höhen und der Topographie bekannt sind.

Entsprechend der Bauvorlagenverordnung werden diese Angaben in einem amtlichen Lageplan dargestellt, der dann mit dem rechtmäßigen Katasterbestand und den planungsrechtlichen Angaben die planungs- relevante Topographie beinhaltet.

Damit weist dieser amtliche Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500 zugleich auch die notwendigen Angaben über vorhandene Gebäude, den Straßenbestand, Bäume, Höhen etc. aus.

Für die Planung des Bauvorhabens ist Ihr beauftragter Architekt zuständig, der Ihre speziellen Wünsche von Ihnen erfaßt und planerisch umsetzt.

Sind die Bauzeichnungen angefertigt, überträgt der ÖbVI die Planungsdaten gemäß der Bauvorlagenverordnung in den amtlichen Lageplan. Die Abstandflächen und die Maße der baulichen Nutzung werden von ihm berechnet und dokumentiert.

Im amtlichen Lageplan wird vom ÖbVI bescheinigt, dass der Katasterbestand richtig dargestellt ist, die Topographie zeitnah erhoben wurde und das Bauvorhaben geometrisch mit den planungsrechtlichen Festsetzungen übereinstimmt.

Der Bauherr ist damit in der Lage, bei der Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag einzureichen. Der amtliche Lageplan ist dazu die Voraussetzung und somit wesentlicher Bestandteil des Bauantrages.

Erst nach Erhalt der Baugenehmigung kann das genehmigte Bauvorhaben vom ÖbVI in die Örtlichkeit übertragen werden und somit das Bauvorhaben begonnen werden.