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Nicht nur für Berlin, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus nehmen wir jederzeit Aufträge an.

Öffentlich rechtliche Aufgaben außerhalb Berlins bedürfen allerdings einer Genehmigung der zuständigen Landesvermessungsämter.

Wir empfehlen uns als Partner für:

  • Architekten und Planer
  • Bauträger
  • Bauunternehmen
  • Banken
  • Behörden des Bundes und der Länder
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Amts- und Landgerichte
  • Landesentwicklungsgesellschaften
  • Privatpersonen und Unternehmen als Grundstückseigentümer und Bauherren
  • Projektentwickler
  • Sanierungs- und Entwicklungsträger
  • Wohnungsbaugesellschaften als Grundstückseigentümer und Bauherren